Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, haben Sie das Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Ermittlung der Schadenhöhe, des Schadenumfangs sowie zur Beweissicherung zu beauftragen. Dabei trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Schadengutachten.

Bei Bagatellschäden (Schadenhöhe in der Regel geringer als 700,00 €) reicht meist ein Kostenvoranschlag aus, da der Schaden üblicherweise ohne Gutachten von der regulierenden Versicherung gezahlt wird.
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls (Kaskoschaden) sprechen Sie bitte vor einer Beauftragung mit Ihrer Versicherung, da die Versicherung weisungsbefugt ist und Sie nicht frei Ihren unabhängigen Gutachter wählen können.

Meine Leistungen als Gutachterin

  • Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs vor Ort oder in Ihrer Werkstatt
  • Ermittlung aller nötigen Daten
  • Beweissicherung mit Hilfe digitaler Fotografie
  • Untersuchung auf Vorschäden (reparierte Schäden)
  • Dokumentation von Altschäden (unreparierte Schäden)
  • Erstellung eines qualifizierten Gutachtens